Energieausweis
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und Strafen vermeiden!
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, benötigt dazu seit 2015 einen gültigen
Energieausweis – das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. das Gebäudeenergiegesetz
(GEG) vor. Der Ausweis informiert potenzielle Käufer oder Mieter über die energetische Qualität
des Gebäudes und gibt Aufschluss über den zu erwartenden Energieverbrauch.
Der Energieausweis enthält wichtige Kennwerte, darunter den Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in
Kilowattstunden pro Quadratmeter, die Effizienzklasse des Gebäudes (A+ bis H) sowie Hinweise zu
möglichen Modernisierungsmaßnahmen. So können Interessenten die energetische Beschaffenheit der
Immobilie auf einen Blick einschätzen – und mit anderen Angeboten vergleichen. Man unterschiedet
zwei Arten von Energieausweisen: den verbrauchs- und den bedarfsorientierten.
CREVELT Immobilien unterstützt Sie zuverlässig bei der Erstellung oder Beschaffung eines rechtskonformen
Energieausweises – in Kooperation mit erfahrenen und qualifizierten Partnern aus unserem Netzwerk.
So vermeiden Sie rechtliche Risiken und schaffen Transparenz für Interessenten.
Für denkmalgeschützte Gebäude ist kein Energieausweis erforderlich.
In solchen Fällen beraten wir Sie individuell zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Besonderheiten bei Verkauf oder Vermietung.
Bedarfsausweis
auf technischer
Grundlage erstellt
Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes: Baujahr, Wärmedämmung,
Fensterqualität, Heizungsanlage und weitere technische Aspekte fließen in die Bewertung ein. Unabhängig
vom tatsächlichen Nutzerverhalten stellt der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf dar – und
bietet somit eine objektive Grundlage zur Einschätzung der Energieeffizienz.
Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für:
- Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht modernisiert sind
- Neubauten
- Gebäude ohne ausreichende Verbrauchsdaten
Verbrauchsausweis
basierend auf realem
Energieverbrauch
Der Verbrauchsausweis ermittelt die Energiekennwerte auf Grundlage der tatsächlichen Verbrauchsdaten
der letzten drei Jahre – zum Beispiel für Heizung und Warmwasser. Dabei spielt das individuelle
Nutzerverhalten eine große Rolle. Da dieses sehr unterschiedlich sein kann, ist der Verbrauchsausweis
weniger allgemeingültig als der Bedarfsausweis. Er eignet sich vor allem für größere Wohngebäude oder
modernisierte Objekte mit ausreichender Verbrauchshistorie.
Ein Verbrauchsausweis ist zulässig für:
- Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten
- Gebäude, die nach 1977 modernisiert wurden
- Immobilien mit vollständigen Energieverbrauchsdaten
Welcher Energieausweis
ist der richtige?
| Art des Gebäudes | Erforderlicher Ausweis |
|---|---|
| Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977, nicht modernisiert | Bedarfsausweis |
| Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten | Wahl zwischen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis |
| Gebäude, die nach 1977 modernisiert wurden | Wahl zwischen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis |
| Gebäude mit vollständigen Verbrauchsdaten (letzte 3 Jahre) | Verbrauchsausweis |
| Neubauten | Bedarfsausweis |
| Denkmalschutz-Immobilien | Kein Energieausweis erforderlich |
Sie sind unsicher, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist?
Wir beraten Sie gerne persönlich und kümmern uns bei Bedarf um die professionelle Erstellung – unkompliziert, rechtssicher und zuverlässig.