Energieausweis
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und Strafen vermeiden!

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, benötigt dazu seit 2015 einen gültigen Energieausweis – das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Der Ausweis informiert potenzielle Käufer oder Mieter über die energetische Qualität des Gebäudes und gibt Aufschluss über den zu erwartenden Energieverbrauch.

Der Energieausweis enthält wichtige Kennwerte, darunter den Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter, die Effizienzklasse des Gebäudes (A+ bis H) sowie Hinweise zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen. So können Interessenten die energetische Beschaffenheit der Immobilie auf einen Blick einschätzen – und mit anderen Angeboten vergleichen. Man unterschiedet zwei Arten von Energieausweisen: den verbrauchs- und den bedarfsorientierten.

CREVELT Immobilien unterstützt Sie zuverlässig bei der Erstellung oder Beschaffung eines rechtskonformen Energieausweises – in Kooperation mit erfahrenen und qualifizierten Partnern aus unserem Netzwerk. So vermeiden Sie rechtliche Risiken und schaffen Transparenz für Interessenten.

Bitte beachten Sie

Für denkmalgeschützte Gebäude ist kein Energieausweis erforderlich.
In solchen Fällen beraten wir Sie individuell zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Besonderheiten bei Verkauf oder Vermietung.

Bedarfsausweis
auf technischer
Grundlage erstellt

Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes: Baujahr, Wärmedämmung, Fensterqualität, Heizungsanlage und weitere technische Aspekte fließen in die Bewertung ein. Unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten stellt der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf dar – und bietet somit eine objektive Grundlage zur Einschätzung der Energieeffizienz.

Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für:

  • Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht modernisiert sind
  • Neubauten
  • Gebäude ohne ausreichende Verbrauchsdaten

Verbrauchsausweis
basierend auf realem
Energieverbrauch

Der Verbrauchsausweis ermittelt die Energiekennwerte auf Grundlage der tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre – zum Beispiel für Heizung und Warmwasser. Dabei spielt das individuelle Nutzerverhalten eine große Rolle. Da dieses sehr unterschiedlich sein kann, ist der Verbrauchsausweis weniger allgemeingültig als der Bedarfsausweis. Er eignet sich vor allem für größere Wohngebäude oder modernisierte Objekte mit ausreichender Verbrauchshistorie.

Ein Verbrauchsausweis ist zulässig für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten
  • Gebäude, die nach 1977 modernisiert wurden
  • Immobilien mit vollständigen Energieverbrauchsdaten

Welcher Energieausweis
ist der richtige?

Art des Gebäudes Erforderlicher Ausweis
Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977, nicht modernisiert Bedarfsausweis
Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten Wahl zwischen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Gebäude, die nach 1977 modernisiert wurden Wahl zwischen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Gebäude mit vollständigen Verbrauchsdaten (letzte 3 Jahre) Verbrauchsausweis
Neubauten Bedarfsausweis
Denkmalschutz-Immobilien Kein Energieausweis erforderlich


Sie sind unsicher, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist?
Wir beraten Sie gerne persönlich und kümmern uns bei Bedarf um die professionelle Erstellung – unkompliziert, rechtssicher und zuverlässig.